Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ist am 01.10.2009 in Kraft getreten.
Aus diesem Anlaß möchten wir Sie über wesentliche Änderungen im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben informieren.
Für Fenster und Türen sind die Obergrenzen für den Wärmedurchgang, den sogenannten U-Wert deutlich verschärft worden. Die Festlegungen gelten für Neu- und Bestandsgebäude gleichermaßen. Unterscheidungen werden nur in Wohgebäuden mit einer durchschnittlichen Raumtemperatur von mehr oder weniger als 19°C gemacht.
Wohngebäude höher 19°C = Fenster Uw < 1,3W/m²K, Außentüren Ud < 1,8W/m²K
Nicht-Wohngebäude kleiner 19°C = Fenster Uw < 1,9 W/m²K, Außentüren Ud < 2,9W/m²K
Mit unsere Fenster und Türen, ob Kunststoff, Aluminium oder Holz, können wir die geforderten Vorlagen für Sie erfüllen. Wird der Nachweis zur Einhaltung der EnEV über den Primärenergienachweis geführt, können wir Ihnen die Werte für das Richtfensters (Größe 1230mm x 1480mm, gemäß EN 10077-1) aus dem jeweiligen Werkstoff zukommen lassen. Beim Nachweis über die einzelnen Bauteile, und bei KfW-Förderung, können wir Ihnen jedes Element, in Abhängigkeit der Größe, mit einem Uw-Wert von 1,3 W/m²K nachweisen. Dabei müssen Fenster ab bestimmten Größen mit verbesserten Gläsern ausgestattet werden.
Die Werte, die wir als Fachbetrieb an Sie weiterleiten, können Sie der zuständigen Baubehörde auf Verlangen vorlegen.
